Tierheilpraxis Julia Holzmann
Tierheilpraktikerin seit 2009
Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.
"Der kleine Prinz", Antoine de Saint-Exupéry


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Euthanasie mit T61

  • von Julia Holzmann
  • 08 Apr., 2019

Euthanasie (griechisch :ευθανασία) bedeutet „guter Tod“, „sanfter Tod“ oder auch „schöner Tod“.

Euthanasie (griechisch :ευθανασία) bedeutet „guter Tod“, „sanfter Tod“ oder auch „schöner Tod“.

Einen solchen Tod wünschen wir uns alle. Für uns selbst, aber auch für unsere Tiere, wenn ihre Zeit gekommen ist.

Wir wünschen uns, dass die in unserer Obhut lebenden Tiere in Würde alt werden können und einfach irgendwann friedlich einschlafen. Ganz sanft und ohne Schmerzen.

Und so, wie das Leben mit dem ersten Atemzug beginnt, dann mit dem letzten endet.

Dieser Tod, dieses Hinübergleiten, dieses Weggehen würde uns, die wir dann zurückbleiben und den Verlust unseres vierbeinigen Freundes betrauern, bei der nachfolgenden seelischen Verarbeitung helfen. Denn dass jedes Leben irgendwann endet, wissen wir ja. Zumindest vom Verstand her.

Der Tod an sich und danach die Abwesenheit der Körperlichkeit unseres Tieres, das Nicht-mehr- anfassen- und berühren-können , die damit verbundene Leere und unausweichliche Erkenntnis dieser Endgültigkeit ist schmerzhaft, aber durch oder über den Weg der Trauerarbeit danach überwindbar, der Verlust wird irgendwann trag-bar, erträglich und Teil des weiteren eigenen Lebens.

Es wird nie wieder so sein, wie vorher. Aber anders.

Irgendwann, eines Tages , gesellt sich dann aber zum Schmerz und zur Traurigkeit auch doch das Gefühl von Dankbarkeit und Freude darüber, mit seinem Tier gelebt, es er-lebt haben zu dürfen und die schönen Erinnerungen tauchen auf nach oben und überwiegen- hoffentlich.

So kann es sein. Oder auch nicht.

Allzu oft werden unsere Tiere bereits in jungen Jahren oder im Alter krank. Unheilbar krank. Todkrank. Es wird uns bewusst, dass wir uns mit dem Thema „Euthanasie“ auseinandersetzen und uns darauf einstellen müssen, ihm möglicherweise auf diese Weise zu helfen , um unnötiges und unzumutbares Leiden zu ersparen oder zu verhindern .

Steht das Tier in Saft und Kraft, ist es munter, gesund und fröhlich, möchte sich verständlicherweise niemand mit diesem belastenden und traurig stimmenden Thema auseinandersetzen. Aber genau dann sollte man es tun: wenn alles in Ordnung ist und man „danach“ wieder zur Tagesordnung übergehen und sich an der Gesundheit seines Tieres leichten Herzens erfreuen kann.

Genau dann.

Steht das Thema erst einmal im Raum oder wird unmittelbar Realität, kann der eine oder andere damit emotional völlig überfordert sein. Klares Denken wird erschwert bis unmöglich und die Gefahr, wichtige Entscheidung nicht mehr selbst nach reiflicher Überlegung fällen zu können, sondern sie vollständig in fremde Hände zu überantworten, ist sehr groß.

Euthanasie ist nicht gleich Euthanasie, auch wenn das Ergebnis, der Tod des Tieres , am Ende dasselbe ist. Der Weg dorthin, das Sterben, kann unterschiedlicher nicht sein.

Ein Weg ist die Euthanasie durch Überdosierung eines Narkosemittels. Über einen Venenkatheter wird das Narkosemittel injiziert und wenn das Tier narkotisiert ist, wird in Überdosis nachinjiziert, bis es zu Herz- und Kreislaufstillstand kommt. Eine Regulationsmöglichkeit der gezielten Nachdosierung ist hier gegeben.

Hier muss erwähnt werden, dass das Legen eines Venenkatheters nicht immer zwingend notwendig ist oder auch umgangen werden kann. Gerade bei kachektischen , dehydrierten Tieren ist es von Vorteil, wenn man die Vene nicht suchen muss . Hier besteht die Möglichkeit der intrarenalen Injektion eines Pentobarbitals, zum Beispiel Narcoren und dies sofort in der erforderlichen Dosis. Nachinjektion ist in den meisten Fällen nicht erforderlich . So mancher mag sich bei der Vorstellung einer Spritze direkt in die Niere erschrecken und befürchten, dass dies sehr schmerzhaft ist. Ist es aber nicht. Der Schmerz ist in etwa der wie bei einer Spritze subcutan, die ja die meisten auch schon bei sich selbst einmal erlebt haben.

Ein Mittel aber, das ebenfalls bei der Euthanasie zum Einsatz kommt ,äußerst umstritten ist und mitunter zu heftigen Diskussionen führt, ist :

T 61 ®

Viele Tierhalter wissen gar nicht, dass es T 61 ® überhaupt gibt, geschweige denn, um was für ein Mittel es sich hier überhaupt handelt und welche verheerenden Folgen ein nicht fachgerechter Einsatz für das Tier haben kann. Wobei ich persönlich die Berechtigung und auch Notwendigkeit für den Einsatz von T 61 ® selbst bei fachgerechter und vorgeschriebener Anwendung prinzipiell in Frage stelle.

Dieser Artikel aber soll in erster Linie informieren und den Tierhalter dazu anregen, sich mit dem Thema auch über diesen Artikel hinaus auseinander zusetzen , um letztendlich selbst zu entscheiden, ob er dieses Mittel final für sein Tier wirklich möchte oder eben nicht.

T 61 ® ist ein Kombinationspräparat aus den Wirkstoffen Embutramid ( einem Narkotikum), Mebenzonium ( einem Muskelrelaxans) und Tetracain ( einem Lokalanästhetikum).

Die Wirkung: vollständige Paralyse ( Lähmung) der Skelett- und Atemmuskulatur, beginnenden an den hinteren Gliedmassen. Der Tod tritt letztendlich ein durch Ersticken. Ist das Tier zuvor nicht oder nur unzureichend narkotisiert worden, was Bestandteil der erwähnten fachgerechten Anwendung ist, stirbt das Tier einen qualvollen Tod und dies bei vollständigem Bewusstsein. Als „unerwünschte Nebenwirkungen“ in so einem Falle werden beschrieben: Exzitationen ( „Erregung“), Schreien, Bellen, Erbrechen und Konvulsionen ( Krämpfe). Weiterhin panische Abwehrbewegungen,Fluchtversuche und angstvoll aufgerissene Augen . Ein fürchterlicher Todeskampf .

Berichte von Menschen, deren Tier ohne ihr Wissen und ohne vorherige Information T 61 ® verabreicht wurde und die Zeuge eines solch dramatischen Verlaufes wurden, lassen die traumatischen Auswirkungen eines solchen Erlebnisses über möglicherweise Jahre hinweg erahnen.Manche überwanden dieses Schockerlebnis nie und waren danach auch nie wieder in der Lage, sich irgendwann nach dem Tod ihres Tieres wieder einem anderen zuzuwenden und ihm ein Zuhause zu geben.

Befürworter von T 61 ® argumentieren, dass bei ausreichender und tiefer vorheriger Sedierung diese Form der Euthanasie für das Tier leid- und schmerzfrei sei. Was aber, wenn durch ungenügende Sedierung zum Beispiel durch Resorptionsstörungen , zu niedriger Dosierung oder weil notwendige Wartezeiten, bis T 61 ® verabreicht werden kann, nicht eingehalten werden? Dann nimmt das Drama seinen Lauf und zwar unumkehrbar.

Warum wird T 61 ® überhaupt verwendet?

Es ist kostengünstiger und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Daher entfällt hier detaillierte Dokumentations- und Abgabenachweispflicht und spart bürokratischen Mehraufwand.

Häufig eingesetzt wird es im Bereich Groß,- Nutz,- und Versuchstiere. Diesen Tieren wird bekanntlich ein geringerer oder auch „anderer“ Wert zugeschrieben: wissenschaftlicher, ökonomischer, oder eben profitorientierter Nutzen. Es darf daher in Frage gestellt werden, ob bei diesen Tieren, zu denen in der Regel die individuelle Bindung und damit Wert-schätzung ,wie dies bei einem Hund oder einer Katze meist der Fall ist, die erforderliche Achtsamkeit aufgewendet oder es generell für erforderlich gehalten wird, hier auf entsprechend vorherige Sedierung zu achten. Man darf daher vermuten, dass in diesem Bereich T 61 ® oft auch mal ohne Narkose eingesetzt wird. Warum auch nicht? Versuchstiere haben nach Verbrauch ihren Zweck erfüllt und Nutztiere würden mangels weiterer Rentabilität nur weitere Kosten verursachen, statt welche einzubringen. Hier also geht es nur noch um günstige Entsorgung möglichst ohne Mehraufwand.

In den Beipackzettel der Hersteller der Injektionslösung T 61 ® wird unter „Anwendung“ oder „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung beim Tier“ ausdrücklich darauf hingewiesen, T 61 ® nur nach vorheriger ausreichender und tiefer Narkose zu verwenden, um ein mögliches Ersticken des Tieres bei vollständigem Bewusstsein zu verhindern. Des weiteren ist die Anwendung bei trächtigen Tieren nicht erlaubt.

Daher verwundert es sehr und wirft etliche Fragen auf, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) es für angebracht hielt , eine „ Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Tierarzneimittel T 61 zur Verbesserung des Tierschutzes und der Anwendersicherheit“ durchzusetzen und dies am 03.11.2010 auf seiner Homepage www.bvl.bund.de mit folgendem Text veröffentlichte:

Verbesserung des Tierschutzes und der Anwendersicherheit

„BVL setzt Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Tierarzneimittel T61® durch

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin teilt mit, dass im Einvernehmen mit dem Zulassungsinhaber die Sicherheit eines Tierarzneimittels zum Einschläfern von Tieren (T61®) erhöht wurde.

Nicht jedes Tier kann durch tierärztliche Behandlung und medikamentelle Therapie wieder gesund werden. In ausweglosen Fällen sehen sich Tierarzt und –besitzer mit der Entscheidung konfrontiert, das Leiden des Tieres auf eine humane und ethisch vertretbare Weise zu beenden. Das Einschläfern soll für das Tier möglichst stress- und angstfrei erfolgen, im Sinne eines bewusst praktizierten Tierschutzes. Um jede Möglichkeit von unerwünschten Arzneimittelwirkungen vorsorglich auszuschließen, wurden die Zulassungsbedingungen des Tierarzneimittels T61® zum Einschläfern von Tieren nach einem vom BVL veranlassten Stufenplanverfahren geändert.

Wesentlichste Änderung ist, dass das Arzneimittel nur noch zur Verabreichung an bewusstlose Tiere zugelassen ist. Das bedeutet, dass in jedem Fall eine Narkose wie bei einer Operation erfolgt, bevor das Mittel zum Einschläfern verabreicht wird. Zudem ist eine Anwendung von T61® bei tragenden Tieren nicht mehr zugelassen. T61® darf nur von Tierärzten angewendet werden. Die geänderten Zulassungsbedingungen sind sowohl in der Packungsbeilage als auch in der Fachinformation kenntlich gemacht. Diese Anpassungen dienen einer optimierten Arzneimittelsicherheit und reflektieren den verantwortungsbewussten Umgang mit Tierarzneimitteln in der Praxis. Die Änderungen der Zulassungen werden auf Initiative des BVL europaweit umgesetzt.

Hintergrund

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung von Tierarzneimitteln zuständig. Mitarbeiter des BVL beurteilen die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen, mit denen die Eigenschaften eines Arzneimittels nach bestimmten Kriterien nachgewiesen werden müssen, die im Arzneimittelgesetz (AMG) festgelegt sind. Um die Wirksamkeit und Verträglichkeit zu belegen und mögliche Nebenwirkungen in der Gebrauchsinformation beschreiben zu können, muss die Indikation, die empfohlene Dosierung und die vorgesehene Zieltierart für jedes Arzneimittel geprüft werden. Nur wenn ein Tierarzneimittel für das Tier verträglich, für den Anwender (Tierarzt, Tierbesitzer) handhabbar und für die Umwelt ungefährlich ist, kann es zugelassen werden.

Auch nach der Zulassung werden Tierarzneimittel weiter überprüft und bewertet. Mit einem Pharmakovigilanz-System stellt das BVL die Tiergesundheit, den Verbraucher- und Umweltschutz im Rahmen der Anwendung sicher. Gehen von einem zugelassenen Tierarzneimittel Risiken aus, die den Nutzen übersteigen, ergreift das BVL entsprechende Maßnahmen. Außerdem entscheidet das BVL über die Änderungen von bestehenden oder die Verlängerungen von befristeten Zulassungen.“

Ausgabejahr 2010 Erscheinungsdatum 03.11.2010

Quelle:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Pressestelle Mauerstraße 39-42 • 10117 Berlin
Telefon: 030 18444-00200 • Telefax: 030 18444 00209
E-Mail: Pressestelle@BVL.Bund.de •                 www.BVL.Bund.de

Pressesprecherin
Nina Banspach (ViSdP)

Wenn Bestandteil dieser wesentlichen Änderung unter anderem ist, dass die Anwendung nur noch am narkotisierten Tier erlaubt ist und man weiterhin annimmt, dass dies ja bereits zuvor durch die Anwendungsvorschriften in den Beipackzettel geregelt und vorgeschrieben schien, darf man mutmaßen und hinterfragen, wie der Umgang mit T 61 ® bisher in der Realität, in den Praxen, Ställen und Versuchslabors tatsächlich gehandhabt wurde, dass das BVL eine Notwendigkeit sah, hier gesetzlich nachzubessern.

Ebenso verhält es sich mit dem Passus „Keine Zulassung für die Anwendung bei trächtigen Tieren“.

Alleine der Umstand, dass T 61 ® ein derart hohes Risiko in sich birgt, dem Tier einen qual,- angst,- und schmerzvoller Tod zu bereiten, begründet meiner Ansicht nach die strikte Ablehnung.

Zumal es Alternativen gibt :

Pentobarbital, aus der Gruppe der Barbiturate ( Derivat der Barbitursäure) . Es wird intravenös, intraperitoneal, aber auch intrarenal injiziert und bewirkt einen schmerzlosen Tod ohne zum Beispiel Exzitationen. Das Tier wird mit Pentobarbital narkotisiert und danach erfolgt die kontrollierte Überdosierung ( Sturzinjektion) bis zum Eintritt des Todes.

Früher war hier das Mittel der Wahl Eutha 77 ®, welches jedoch inzwischen nicht mehr auf dem Markt ist. Heute findet unter anderem Anwendung Narcoren ®.

Wie bereits erwähnt, scheiden sich auch in Fachkreisen hinsichtlich T 61 ® die Geister, wobei es meiner bescheidenen Ansicht nach hier eigentlich keine Geister gibt, die es zu scheiden gilt. Etliche Tierärzte lehnen die Anwendung von T 61 ® strikt ab und bezeichnen sie mit einem Wort als Tierquälerei. Andere wiederum befürworten es und empfehlen seine Anwendung als „sichere und schmerzlose Methode“.

So zum Beispiel Prof.Dr. med.vet. Ernst Schimke der Klinik für Kleintiere, Universität Gießen. In seinem zusammen mit Prof. Dr. med.vet. Ernst Günther Grünbaum, ebenfalls von der Universität Gießen, veröffentlichtem Buch „ Klinik der Hundekrankheiten“ schreibt er in seinem Artikel „Euthanasie“ auf Seite 175 folgendes: „ In der Kleintierpraxis sind seit Jahren für viele Tierärzte die speziellen Euthanasie-Präparate T 61 ® oder Eutha 77 ® Mittel der Wahl..... Wurden Hunde vorher nicht sediert, kann es während der Anflutungsphase zu Exzitationen kommen, insbesondere bei unruhigen und erregten Tieren. Die vorherige Sedation mit Acepromazin i.v. oder oral , bzw. ein schnell wirkendes Thiobarbiturat i.v. ist zu empfehlen. Manche Tierärzte haben aber auch gute Erfahrungen mit der alleinigen T 61 ® i.v. Applikation. Intrapulmonale und intracardiale Injektionen sind nach der Neuzulassung von T 61 ® nur noch nach vorheriger Narkose zugelassenen, um das unter ungünstigen Umständen mögliche Ersticken bei Bewusstsein des Tieres auszuschliessen.......“

Ich meine, man kann dies ohne weiteres folgendermaßen verstehen: gäbe es die Anpassung der Zulassungsbedingungen für Tierarzneimittel durch das BVL hinsichtlich T 61 ® NICHT, spräche aus dieser Tierärztesicht nichts gegen die ( „alleinige“) Anwendung von T 61 ® , also auch ohne vorherige Narkose, wobei diese also nur empfohlen wird. Nicht aber zwingend vorgeschrieben.

In selbigem Kapitel wird unter dem Titel „Methode der Euthanasie“ die Tötungsmethode zum Beispiel eines Hundes mit gefährlichen Giften (wie Blausäure oder Strychnin), weiter mittels Bolzenschuss , Okzipitalstich oder auch mit elektrischem Strom als „brutal“ und als „entschieden abzulehnen“ bezeichnet . Nun, man sollte meinen, dies würde sich von selbst verstehen, vor allem in einer Kleintierpraxis . Den Tierhalter möchte ich sehen, der es zulässt, dass man seinem Hund oder seiner Katze in der Praxis einen Bolzenschußapparat an die Stirn hält oder elektrische Stromzangen an die Extremitäten klemmt.

Unter „brutale Tötungsmethoden“ fällt T 61 ® hier offensichtlich nicht. Eher wird es abgesegnet von höchsten veterinärmedizinischen Instanzen.

Während T 61 ® also gut wegkommt, ist der „Nierenstich“,also die intrarenale Injektion Bestandteil der „strikt abzulehnenden Tötungsmethoden“. Als „Nierenstich“ bezeichnet Prof. Dr. med.vet. Ernst Schimke die intrarenale Injektion in seinem Artikel.

Während sich bei den Methoden „Bolzenschuss etc.“ weitere Erklärungen hinsichtlich Notwendigkeit und Rechtfertigung in Gegenüberstellung zu tierschutzrechtlichen Aspekten erübrigt, wäre eine Begründung oder Erklärung der Ablehnung der intrarenalen Injektion hier durchaus angebracht gewesen.

Denn diese Methode kann gerade bei Katzen Anwendung zur schnellen und schmerzlosen Euthanasie sein. Immer vorausgesetzt auch hier die fachgerechte Anwendung. Auch hier wird ein Pentobarbital verwendet, zum Beispiel Narcoren.

Viele Katzenbesitzer kennen das Drama, wenn sie mit ihrer Katze zum Tierarzt müssen, weil zum Beispiel eine Blutabnahme ansteht oder wegen einer OP ein Venenzugang gelegt werden muss. Für viele Katzen der Horror schlechthin. Für den Halter nicht minder. Die wenigsten Katzen halten hier brav still und lassen das über sich ergehen. Mittels Assistenz muss man sie hier leider mehr oder weniger nötigen und alleine diese Prozedur bedeutet für das Tier massivster Stress, von dem sich zu erholen manche danach Stunden brauchen.

Wenn man dann im Falle einer unausweichlichen Euthanasie die Katze auch noch dem Procedere des Venenzugangslegens aussetzen muss, kann von einem stress- und angstfreien Vorgang keine Rede mehr sein. Zumal eben auch dieser Stress negative Auswirkungen haben kann auf Wirksamkeit der Mittel .

Als bei meiner eigenen todkranken Katze die Einschläferung unumgänglich war, folgte ich dem Rat eines meiner früherer Dozenten ( praktizierender Fachtierarzt für Physiologie), meinen Tierarzt auf die Möglichkeit und den genauen Ablauf der intrarenalen Injektion anzusprechen.

Von früheren Tierarztbesuchen mit ihr , bei denen eine Blutabnahme oder einen Venenzugang, zum Beispiel zur Einleitung der Narkose bei einer Zahnsanierung , notwendig war, wusste ich von diesem massiven Stress. Es war jedes mal ein mittelprächtiges Drama . So zogen sich manche Behandlungen, die eigentlich zügig hätten erfolgen können, oft in die Länge, weil sie sich sowohl körperlich, als auch innerlich stark gegen diese Injektionen wehrte. Selbst als sie noch gesund war, war es bei ihr oft schwierig, die Vene zu finden und zu punktieren. Im Verlauf ihrer schweren Krankheit dehydrierte sie trotz Infusionen immer mehr und wurde zunehmend kachektisch, so dass zu befürchten war, die Vene nun gar nicht mehr auffinden zu können. Die Vorstellung, meiner Katze auf ihrem letzten Gang und in ihrer letzten Stunde diesen Stress, diese Aufregung, diese Kraftaufwendung für ihre Abwehrhaltung zumuten zu müssen oder zu sollen, ließ mir keine Ruhe. Das wollte ich unter gar keinen Umständen. Für sie nicht, für mich nicht, für uns beide nicht. Nach einem ausführlichen Gespräch mit meinem Tierarzt entschied mich für die intrarenale Injektion mit Narcoren .

In meine übergroße Trauer und auch Angst im Moment des Geschehens mischte sich trotzdem Erstaunen, wie schnell, ruhig, stress- und schmerzfrei alles ablief. Er injizierte sofort die erforderliche Dosis und eine Nachdosierung war nicht nötig. Kaum war die Spritze gesetzt, sank schon ihr Köpfchen zur Seite und wenige Minuten später war es vorbei. Kein Kampf, keine Krämpfe, kein Schreien, kein Erbrechen, keine Fluchtversuche oder Abwehrbewegungen, auch keine Muskelzuckungen post mortem. Nichts. Es lief genauso , wie ich es mir für sie gewünscht hatte. Das Wissen, dass ihrem unheilbaren Leiden und körperlichem Siechtum auf sanfte und schmerzlose Weise ein Ende gesetzt wurde, statt ihr noch weiteres Leid zuzufügen, hat mir bei der anschließenden Trauerarbeit unendlich viel geholfen. Der Schmerz um ihren Verlust bekam seinen gebührenden Raum und wurde nicht verdrängt von anschließenden quälenden Fragen: habe ich alles richtig gemacht? Habe ich ihr doch Unnötiges zugemutet?

Dieses persönliche Erlebnis lässt mich diese Methode befürworten und vor allem Katzenhaltern raten, sie in Erwägung zu ziehen und mit ihrem Tierarzt darüber zu sprechen. Und das rechtzeitig. Nicht erst im Notfall, wenn schneller Handlungsbedarf besteht und man selbst nicht mehr klar denken kann.

Zum Thema „Notfall“ hier eine Schilderung einer Erfahrung mit der in sehr vielen Großstädten inzwischen angesiedelten „Tierrettung“, die ja oft oder meist in Notfällen vor Ort gerufen wird. In diesem Fall möchte ich von der „Tierrettung München“ berichten.

Als der Hund eines mir sehr nahe stehenden Menschen unheilbar an Krebs erkrankte, mit bereits Lungenmetastasierung, so dass die Möglichkeit einer rapiden Verschlechterung des Zustandes mit eventuellem Erstickungstod in Betracht gezogen werden musste, kontaktierten wir die Tierrettung München, um zu erroieren, ob in besagtem Notfall selbige vor Ort käme und wenn ja, wie schnell.

Weil die Halterin des kranken Hundes über T 61 ® informiert war und diese Anwendung unter gar keinen Umständen gewünscht hätte, fragten wir entsprechend vorher nach, welches Mittel denn zum Einsatz käme. Wir bekamen die telefonische und eindeutige Auskunft, dass mit T 61 ® euthanasiert würde.

Damit hatte sich zumindest für uns das Thema erledigt und wir bemühten uns um andere Hilfe für den eventuellen Notfall. Als dann der Tag der Entscheidung da war, kam kein Tropfen T 61 ® in diesen Hund . Er wurde ausschließlich mit einem Pentobarbital euthanasiert und er durfte friedlich und ruhig gehen.

Die Tierrettung München ist oft in der Sendung „Menschen, Tiere und Doktoren“ im ARD zu sehen. Nahezu keine Sendung, in der nicht ein Tier euthanasiert werden muss und dies sehr emotional inszeniert wird.

Auffällig fand ich und hat mich wegen wiederholtem Vorkommen stutzig gemacht, dass bei jeder anstehenden Euthanasie die Tierhalter nur solange bei ihrem Tier bleiben durften, bis die Narkose injiziert und das Tier ruhig gestellt war. Danach wurden und werden die Halter immer gebeten, den Raum nun zu verlassen und erst wieder zu kommen, wenn alles „vorbei“ ist. Abgesehen davon, dass man dieses Hinausschicken als unmenschlich bezeichnen kann, weil es vielen Tierhaltern einfach ein Bedürfniss wäre, bis zum letzten Atemzug bei ihrem Tier bleiben und es in den Armen halten zu können, keimt hier unweigerlich der Verdacht auf, dass man dem Halter den Anblick eben dieser möglichen „unerwünschten Nebenwirkungen“ von T 61 ® ersparen möchte und auch das Eingreifen in solch einem Fall.

Der sicher lobenswerte Einsatz der Tierrettung im allgemeinen soll hierdurch nicht geschmälert werden, aber Kritik an der Verwendung dieses Mittels scheint berechtigt. Zumal die Tierbesitzer offensichtlich in keinster Weise hier vorher aufgeklärt werden. Und damit eben nicht die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie diesen Tod , dieses Mittel für ihr Tier wollen oder eben nicht.

Der Einsatz von T 61 ® ist ja (leider) nicht verboten, daher rechtlich nicht zu beanstanden. Aber diese ausbleibende oder mangelnde Information im Vorfeld macht den Tierbesitzer zum Unmündigen und liefert ihn tierärztlicher Willkür gnadenlos aus.

Hier besteht meiner Ansicht nach unbedingtes Aufklärungsgebot.

Ich habe die Tierrettung München schriftlich um eine Stellungnahme hierzu gebeten.

Noch warte ich auf Antwort.

Wenn Sie sich nach einem hoffentlich langen und glücklichen Leben mit Ihrem Vierbeiner von ihm verabschieden und Sie den Weg der Euthanasie gehen müssen- begleiten Sie ihn bis zum Schluss.

Für uns selbst ist die Wahl des richtigen Zeitpunktes mitunter eine der schwersten Entscheidungen, die wir je zu treffen haben und wenn die Entscheidung dann unumgänglich feststeht, die Begleitung auf der letzten Etappe des Lebens unseres Tieres verbunden mit einem immensen psychischen Kraftaufwand.

In der Stunde des Todes bei seinem Tier zu bleiben, diese Kraft auf- zuwenden, sich nicht ab-zuwenden, weil man es selbst nicht erträgt nenne ich gerne den „letzten Liebesdienst“, den man ihm erweisen kann. Und dazu gehört auch, ihm T 61 ® zu ersparen.


© Julia Holzmann, 2011



von Julia Holzmann 10 März, 2020
Zusammensetzung Eurologist: Lysimachia nummuralia, Lygodium japonicum, Gallus endothelium, Astralagus membranaceus, Corydalis yanhusuo, Lindera strychnifolia, Akebia trifoliata, Pyrrosia sheareri, Plantago major. Zusatzstoffe: Microcristalline cellulose, Crosslinked sodium carboxymethyl cellulose, Silicic acid. Analytische bestandteile: Rohasche 3,1% Rohfett 0,2% Rohprotein 1,5% Rohfaser 7,7% Natrium 0,3%.
von Tierheilpraktikerin Julia Holzmann 18 Sept., 2019

Wird bei Ihrer Katze eine CNI diagnostiziert, verlassen Sie die Praxis in der Regel mit folgender eindringlicher Therapieempfehlung: Nierendiätfutter, ab sofort und das nun lebenslang. Ein absolutes Muss, so bekommen Sie zu hören und würde man diesem Rat nicht folgen, würde die Katze noch kränker und stirbt womöglich.

Der Katzenbesitzer, voller Sorge um sein Tier, kauft dann auch geflissentlich gleich noch in der Praxis über den Tresen das selbstverständlich dort erhältliche Nierendiätfutter, meist im Sack als Trockenfutter oder in hübschen Dosen. Und fühlt sich auf der sicheren Seite, in der Gewissheit, das Beste und Richtige für sein krankes Tier nun zu tun.

Aber ist dem so? In Tierarztpraxen werden Futtermittel meist der Firmen Royal Canin, Hills, Vetconcept, um nur einige Beispiele zu nennen, vertrieben.

Sehen wir uns mal die Deklaration eines Nierendiättrockenfutters der Firma Royal Canin

( Marke: Royal Canin Veterinary Diet Feline Renal RF 23 ) genauer an:

Zusammensetzung
Maisfuttermehl, Reis, Tierfett, Weizengluten*, Pflanzenfasern, Maisgluten, Sojaproteinisolat*, Mais, tierisches Eiweiss (hydrolysiert), Lignozellulose, Mineralstoffe, getrocknetes Geflügelprotein, Fischöl, Sojaöl, Mono- und Diglyceride von Palmitin- und Stearinsäuren, verestert mit Citronensäure, Fructo-Oligosaccharide, Rosenextrakt aus Indien.
, *L.I.P.: (low indigestible protein) Ausgewählte, leicht verdauliche Proteine mit hoher biologischer Wertigkeit.
Zusatzstoffe
Vitamin A (22.000 IE/kg), Vitamin D3 (800 IE/kg), Eisen (45 mg/kg), Jod (4,5 mg/kg), Kupfer (14 mg/kg), Mangan (59 mg/kg), Zink (124 mg/kg), Selen (0,08 mg/kg)
Konservierungsstoffe: - Antioxidanzien.

Ist das nicht gruselig? Gruseliger aber wird es, führt man sich die Zutaten mal genauer vor Augen:

  • Maisfuttermehl: Nebenerzeugnis aus der Herstellung von Maismehl oder Maisgrieß, meist die Schalen

  • Reis: was kann die Katze mit Getreide anfangen? Nichts.

  • Tierfett: tierische Körper- und Milchfette

  • Weizengluten, Weizenkleber als Bindemittel

  • Pflanzenfasern: dienen als Rohfaser und sollen die Verdauung fördern

  • Maisgluten: siehe Weizengluten, was kann die Katze mit Mais anfangen? Nichts.

  • Sojaproteinisolat: Eiweißlieferant, häufig verwendet von Veganern, da pflanzlichen Ursprungs für die Katze ungeeignet.

  • Mais: haben Sie schon einmal eine Katze im Maisfeld sitzen, am Kolben nagen und sagen hören:“Boah! Ist DER lecker!“? Wohl eher nicht. Wenn die Katze im Maisfeld hockt, dann auf der Suche nach einer Maus. Also: Mais? Unsinn.

  • tierisches Eiweiß ( hydrolysiert): enzymatische Hydrolyse von Proteinen durch Peptidasen. Was heisst das? Hydrolyse = Aufspaltung einer (bio) chemischen Verbindung mittels Wasser.

Peptidasen = eiweißspaltende Enzyme, also: mit Hilfe von Wasser und dem Einsatz von Enzymen werden Proteine (Eiweiße) quasi „vorverdaut“, um sie besser und leichter verwertbar zu machen. DAS ist nun das Hauptargument für die Empfehlung dieses Futters:

nicht nur Proteinreduktion, um die Nieren angeblich zu entlasten und Stoffwechselabfallproduktion zu reduziern, sondern die reduzierten Proteine auch noch aufgespalten, besser verwertbar und somit nierenschonender.

  • Lignozellulose: Zellwand bereits verholzter Pflanzen, Strukturgerüst der Pflanzen, also Holzteilchen

  • Mineralstoffe: welche denn?

  • Getrocknetes Geflügelprotein: aus welchen Geflügelteilen gewonnen wird nicht näher erläutert

  • Fischöl: sollten Sie meinen, hierbei handle es sich um hochwertige Öle, wie z.B. Lachsöl, dürften Sie sich im Irrtum befinden. Meist sind es Fischöle aus Fischabfällen.

  • Sojaöl: ungeeignet für die Katze, da pflanzlich

  • Mono- und Diglyceride: dienen als Emulgatoren. Emulgatoren sind Hilfsmittel, um eigentlich nicht mischbare Substanzen miteinander zu verbinden, zu vermengen. Beispiel: Öl und Wasser

  • Fructo-Oligosaccharide: Frucht-Mehrfachzucker. Das ist wirklich raffiniert, denn: Mehrfachzucker sind nicht so süß, wie Einfachzucker und erlauben dem Hersteller, sein Futter als „frei von Zucker“ zu deklarieren. Eingesetzt werden sie, um die Verdaulichkeit von eigentlich schwer Verdaulichem zu erhöhen. Also, es ist Zucker im Futter enthalten, auch wenn es als „zuckerfrei“ deklariert wird.

  • Rosenextrakt aus Indien: So so! Als Duftmittel oder für was sonst?

  • Sämtliche angeführten Vitamine sind synthetisch hergestellt, sind daher weit entfernt von einer gesunden und notwendigen Biodiversität und können langfristig schaden.

  • Zink, Selen: künstlich zugesetzt

  • Antioxidantien: „Antiranzmittel“, soll verhindern, dass lipophile (fettlösliche) Vitamine ranzig werden und das Futter – gammelt.


Gruselig oder?

Diese Deklaration unterscheidet sich nicht oder nicht wesentlich von anderen Nierendiätfuttermitteln und enthält alles, was die Katze NICHT braucht, nicht verwerten kann und was ihr sogar zusätzlich zu ihrer eh schon bestehenden Erkrankung schadet.

Trockenfutter ist nebst pathopysiologischen Ursachen wie Nierentumore, chronische Glomerulonephritis, Nierensteine usw. mit der Hauptauslöser einer CNI, die für viele Katzen letztendlich tödlich endet, die nicht heilbar ist ( im Blog finden Sie einen Artikel „ CNI bei Katzen“, der ausführlich auf Entstehung, Diagnose und Therapie der CNI eingeht).

Die Standardempfehlung, wenn es um Ernährung bei CNI geht, lautet: unbedingt proteinarm füttern.

Diese Empfehlung stammt selbstverständlich in erster Linie von den Tierärzten selbst, wird aber auch munter von Katzenbesitzer zu Katzenbesitzer weiter gegeben, weil man es halt so „gelernt“ hat.

Aber ist das auch richtig so? Ich sage: Nein.

Natürlich ist bei einer CNI- Katze eine Nierenentlastung anzustreben, aber ist der Weg der Proteinreduktion der richtige?

Ich sage: Nein.

Eine Katze ist als reiner Carnivor auf die Zufuhr von tierischen Proteinen angewiesen. Proteine sind wichtig für den Muskelaufbau, spielen eine wichtige Rolle bei der Hormon- und Enzymproduktion. Langfristig kann also eine Proteinreduktion unter anderem zum Muskelabbau führen

( traurigerweise sind viele Katzen in fortgeschrittenem CNI-Stadium, die über längeren Zeitraum nun so gefüttert wurden, abgemagert, klapperdürr und können sich selbst gar nicht mehr auf den Beinen halten).

Hauptargument für die Proteinreduktion: Verminderung von Harnstoff, einem Abfallprodukt aus dem Proteinstoffwechsel.

Nun ist es aber so: das in diesen Diätfuttermitteln enthaltene Protein ist, wie die Deklaration aufzeigt, biologisch absolut minderwertig und zum größten Teil nicht verwertbar. Entsorgt und verstoffwechselt werden muss es aber trotzdem . Folge: trotz Proteinreduktion vermehrter Abfall, vermehrter Anfall von Harnstoff.

Daher mein Rat: die Katze mit biologisch hochwertigem Protein füttern, denn: hier aufgrund der hohen Wertigkeit und Verfügbarkeit nahezu vollständige Verstoffwechslung und somit insgesamt weniger Abfallprodukte. Die Entlastung der Nieren bei dieser Fütterung liegt darin, dass man auch hochwertiges Protein nicht im Übermaß füttert, sondern sich am Erhaltungsbedarf der Katze orientiert.

Fazit: die Ernährung spielt bei einer CNI- kranken Katze definitiv eine wichtige Rolle, um positiven Einfluss zu nehmen auf den weiteren Verlauf der Erkrankung.

Aber eben die richtige!


( Tierheilpraktikerin Julia Holzmann, September 2019)










von Julia Holzmann 10 Aug., 2019
Ein Epihund sollte getreidefrei ernährt werden. Ein Hund ist nicht vordergründig dafür konzipiert,
Getreide zu verstoffwechseln, auch wenn er es in Maßen kann. Die Verstoffwechselung von Getreide
bedeutet für einen Hund- Stress. Und Stress in jeder Form ist bekanntlich Gift für einen Epihund.
Beim Thema "Stress" sollte man bei einem Epihund also nicht nur an psychischen denken, sondern
auch an den, der schlichtweg vermeidbare körperliche Belastung bedeutet.
- keine Konservierungsstoffe, keine Farbstoffe, keine künstlichen Geschmacksstoffe - oder verstärker.
Vor allem Glutamat steht im Verdacht, epileptische Anfälle auszulösen. Firmen, die ihre Futtermittel
bewerben mit "frei von Glutamat oder künstlichen Geschmacksverstärkern" setzen ihren Produkten
ersatzweise Hefe zu, mit selber Wirkung: geschmacksverstärkend und anfallsauslösend.
Daher unbedingt auch Hefe meiden.
- kein Zucker
- Honig ab und an füttern
- Kein Salbei, Rosmarin, Ysop, Fenchel, Thymian
- Vitamin C ( natürliches!!) geben, zum Beispiel Hagebuttenpulver oder Camu-Camu-Beere, das
derzeit stärkste Antioxidans überhaupt.
Kleiner Exkurs: Hunde sind in der Lage, Vitamin C selbst herzustellen. Es ist ein wasserlösliches
Vitamin, heisst, ein Überschuss wird über die Niere ausgeschieden. Überdosierung also gar nicht
möglich. Anders verhält es sich jedoch, wenn künstliches Vitamin C zugeführt wird, wie es oftmals
in Fertigfutter enthalten ist. In so einem Fall kann es sein, dass der Hund irgendwann die
körpereigene Produktion einstellt, sich das künstliche Vitamin C im Körper ansammelt, in der Niere
auskristallisiert und letztendlich so zur Steinbildung führen kann.
- achten auf erhöhte Zufuhr von Zink, Vitamin E ( natürlich!) und Taurin (enthalten in Fleisch, hier
vor allem Herz)
- Vitamin A nur bedarfsdeckend füttern ( Überschuss wird in der Leber gespeichert)
- ab und an Minze geben
Brokkoli, Pinienkerne, Löwenzahn, Spirulina, Lachsöl ( generell Omega-3-Fettsäuren),
Vitamin B ( hier sehr gut der Vitalpilz "Hericium")
- Truthahn ( enthält Tryptophan, wirkt beruhigend)
- unbedingt Abstand nehmen von weiteren Impfungen, Wurmkuren und sonstigen potentiellen
chemischen Belastungen
- weniger Kupfer. Auf Kupfergehalt achten
Epilepsie aus Sicht der TCM ( Traditionelle Chinesische Medizin):
- aufsteigendes, loderndes Leber-Yang aufgrund von Leber- Blut -Leere oder Leber- Qi-Stagnation.
In der TCM gilt Epilepsie als "Winderkrankung".
Wenn in der TCM von "Leber" die Rede ist, ist nicht primär das Organ gemeint, sondern der
Funktionskreis. Trotzdem gilt es, die Leber auch als Organ im Visier zu haben und nicht übermäßig
zu belasten, zum Beispiel mit einer Vitamin- A- Überdosierung. Vitamin- A ist ein fettlösliches Vitamin
und ein Überschuss wird in der Leber gespeichert. Auch alles, was die Leber als Entgiftungsorgan zu
sehr belastet, sollte vermieden werden.
Epilepsie kann mit Akupunktur sehr gut therapeutisch begleitet werden.
von Julia Holzmann 08 Apr., 2019

Viele Tierbesitzer kennen folgendes:

einmal im Jahr flattert mit der Post ein Erinnerungskärtchen der Haustierpraxis in den Briefkasten, mit der freundlichen Bitte, man möge doch die jährliche Impfung nicht vergessen und einen Termin hierfür vereinbaren.

So mancher guckt dann erschrocken und beflissen in den Impfpass und stellt entsetzt fest, dass man tatsächlich mit der Nachimpfung einen Tag, eine Woche oder länger über Ablaufdatum ist.

Panik macht sich breit und der Appell mittels Kärtchen an die Impfmoral verfehlt seine Wirkung nicht.

Natürlich will man das Beste für sein Tier , nichts falsch machen, nichts Wichtiges versäumen und kommt nun also zügig der Aufforderung nach.

Eine kurze und schnelle Spritze.Das war`s . Als Besitzer geht man beruhigt nun mit seinem Tier nach Hause, der Impfpass wird um ein paar Etiketten dicker und - das Tier kann einem nur noch leid tun.

Denn: was wurde oder wird in der Regel jährlich geimpft?

Als da wären :

  • SHPPi = Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza ( Zwingerhusten)

  • L/T: Tollwut, Leptospirose

Also eine 6-fache Impfung! Ein jährlicher Torpedoangriff auf das Immunsystem, mit oftmals nicht unerheblichen Folgen.

Warum ich anrate, solche Erinnerungskärtchen getrost in den Müll zu werfen, da wo sie hingehören und warum Tierbesitzer diese jährliche Impferei zugunsten der Gesundheit ihrer Tiere unbedingt auf den Prüfstand stellen und kritisch betrachten sollten, möchte ich im folgenden näher erläutern.

Vorab jedoch möchte ich an die Besitzer folgende Frage stellen:

wie würden Sie reagieren, was würden Sie sagen, wenn Ihr Hausarzt Sie jährlich in die Praxis bestellt, damit Sie sich gegen Masern, Pocken,Diphtherie, Polio, Grippe, Tetanus impfen lassen?

Aller Wahrscheinlichkeit nach würden Sie ihn entsetzt ansehen und sich fragen, ob er noch ganz dicht ist , Sie vielleicht um die Ecke bringen möchte oder schlichtweg das Ziel seines Studiums verfehlt hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach würden Sie dieser Impfaufforderung nicht nachkommen, die Praxis schleunigst verlassen und nie wieder betreten.

Frage ich Besitzer nach dem Grund des jährlichen Impfens ihrer Tiere, erhalte ich in der Regel die erstaunte Antwort:“Weil der Tierarzt das so empfiehlt?.“

Aha – wenn der Tierarzt das also empfiehlt, wird das schon so stimmen. Empfiehlt das der Hausarzt, dann nicht. Warum nicht?

Warum mutet man seinem Tier kritik- – und fraglos zu, was man für sich selbst strikt ablehnen würde?

Die Frage ist insofern berechtigt, als das Immunsystem unserer Tiere nämlich nicht anders funktioniert, als das unsere.

Unsere Tiere werden jährlich geimpft mit allem, was die Pharmaindustrie so hergibt. Unsere Tiere werden jährlich geimpft, als hätte ihr Organismus kein immunologisches Gedächtnis.

Die Behauptung, die Schutzdauer eines Impfstoffes würde nach Ablauf eines Jahres enden, ist schlichtweg falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.

Bereits seit 2006 empfehlen führende Verbände und Organisationen, wie z.B. die Stiko ( Ständige Impfkommission Vet.) eine Wiederholungsimpfungen im Abstand von 3 Jahren.

Auch die Impfstoffhersteller geben in ihren Beipackzetteln, die meisten sind für jedermann im Internet einsehbar, diesen Impfintervall an.

Aber auch die Wiederholungsimpfung nach 3 Jahren ist mit äußerster Skepsis zu betrachten.

Warum?

Impfstoffhersteller sind nicht verpflichtet, die Schutzdauer ihres Impfstoffes mittels Studien für die Zulassung nachzuweisen, d.h. diese Angabe ist rein willkürlich !

Ausgenommen hiervon ist der Tollwutimpfstoff, über den Studien vorliegen.

Eine Notwendigkeit der jährlichen Impfung, als auch die einer Wiederholungsimpfung nach 3 Jahren ist wissenschaftlich nicht belegt oder begründet.

Ganz im Gegenteil. US – amerikanische Studien weisen z.B. beim Staupeimpfstoff eine Schutzdauer von 7-10 Jahren bis lebenslang nach.

Obwohl also schon seit vielen Jahren die Empfehlung vorliegt, zumindest den Abstand von 3 Jahren einzuhalten, folgt die Mehrheit der Tierärzte wissentlich bis heute dieser nicht , sondern impft unsere Tiere weiterhin munter in einem fort, dass es auch sicher für die nächsten zehn Reinkarnationen reicht.

Warum tun sie das? Haben sie hier wirklich das Wohl unserer Tiere im Auge, wenn sie wider besseren Wissens handeln? Das darf man getrost anzweifeln. Im Vordergrund steht hier das jährliche Hauptgeschäft einer Praxis. Impfungen bringen viele Kunden und schnell verdientes Geld.

Impfschäden – ja, die gibt es.

Viele werde als solche aber leider gar nicht erfasst, da die Hersteller nicht verpflichtet sind, den Verdacht auf einen Impfschaden den zuständigen Behörden zu melden und der Tierbesitzer oftmals nicht weiß, dass er dies selbst tun könnte mittels Formular an das zuständige Paul – Ehrlich – Institut.

Mit einer der bekanntesten Impfschäden ist das „feline impfassoziierte Fibrosarkom der Katze“. Bereits seit den 90 – er Jahren besteht der dringende Verdacht und häufen sich die Hinweise, dass Totimpfstoffe, wie z.B. die Tollwutimpfung bei Katzen diesen bösartigen und meist tödlichen Tumor auslöst. Die Tumorbildung erfolgte an den bevorzugten Injektionsstellen zwischen den Schulterblättern, seitlich der Bauchwand und am Oberschenkel. Mit ursächlich scheinen hier die Hilfsstoffe in den Impfstoffen zu sein, allen voran Aluminiumhydroxid, einem „Verstärkerstoff“, der die Impfwirkung verstärken soll und Thiomersal, ein quecksilberhaltiges Konservierungsmittel.

Des weiteren können Impfungen epileptoide Anfälle provozieren oder zu einer Manifestation einer tatsächlichen Epilepsie führen.

Auch kann es vorkommen, dass eine Impfung die Krankheit, gegen die sie schützen soll, erst auslöst, enthalten doch einige Impfstoffe zwar abgetötete, aber ganze Bakterien, wie z.B. der Leptospiroseimpfstoff.

Frei werdende Bestandteile der Bakterienwand können hier eine starke Wirkung haben auf das Immunsystem und auf das Gehirn. Juckreiz und Durchfall gelten als weitere symptomatische Reaktionen auf diese Impfung.

Trotz der dem Paul – Ehrlich – Institut bekannten Nebenwirkungen, vor allem seit Markteinführung von Impfstoffen mit 3-4 Leptospirenkomponenten , empfiehlt die Stiko Vet die Leptospiroseimpfung als „Core“ - Impfung, also als unverzichtbare.

Auch autoimmunhämolytische Anämien können als Folge von Impfungen auftreten.

Viele Tierbesitzer berichten zudem davon, dass ihre Tiere nach einer Impfung oftmals schlapp sind, appetitlos, eingeschränkt wirken in ihrer Orientierung und den Bewegungsabläufen.

Prinzipiell gilt es zu betonen, dass es in Deutschland keine Impfpflicht für unsere Tiere gibt.

Die Entscheidung, sein Tier impfen zu lassen oder nicht, obliegt alleine dem Besitzer.

Wer sich für Impfungen entscheidet, dem möchte ich anraten, sich mit diesem Thema gründlich zu beschäftigen und den Rat zu beherzigen:

So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Jährliches Impfen ist definitiv – zu viel, nicht nötig und vor allem nicht ohne gesundheitliche Risiken.

Als Tierbesitzerin und auch als Tierheilpraktikerin plädiere ich für sinn – und maßvolles Impfen und das heißt: eine dem Alter des Tieres angepasste Grundimmunisierung mit SHP und aus Sicherheitsgründen Tollwut. Weitere Tollwutimpfungen nur bei Mitnahme des Tieres ins Ausland und hier gemäß den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, zu erfahren über das Auswärtige Amt.

Ansonsten auch Tollwut, wie SHP einmalig und dann - Schluss !

Welpen, die noch maternale Antikörper haben, also Antikörper von der Mutter quasi als Erstschutz nach der Geburt bis über einige Wochen, die eine Impfung stören können, müssen zur Erzeugung eines Impfschutzes mehrmals geimpft werden.

ABER: die WSAVA ( Weltverband der Kleintierärzte) empfiehlt ebenfalls schon seit vielen Jahren, Hunde ab der 16. Lebenswoche zur Grundimmunisierung nur einmal zu impfen, da hier aller Wahrscheinlichkeit nach keine maternalen Antikörper mehr vorliegen und das Tier mit eigener Antikörperbildung auf die Impfung reagieren wird.

Der Begriff „Grundimmunisierung“ mag den Eindruck erwecken, als sei sie nur der Beginn einer Reihe von nötigen Nachfolgeimpfungen.

Das ist falsch. Grundimmunisierung bedeutet: geimpft. Punkt.

Sogenannte „Non – Responder“, also Tiere , die auf eine Impfung nicht mit einer Antikörperbildung reagieren, eine geringe Minderheit, ließen sich über eine anschließende Antikörper- Titer- Bestimmung erfassen. Eine solche Titerbestimmung mittels Blutabnahme ist für das Tier fraglos schonender, als vorsichts – und sicherheitshalber einfach mal nachzuimpfen

Das Thema „Impfungen“ mag dem einen oder anderen als sehr komplex erscheinen, zu komplex, um sich selbst damit auseinanderzusetzen. Ich kann versichern, dass es das nicht ist und wenn man einmal anfängt , sich mit dieser Materie zu beschäftigen, erhält man ziemlich schnell den Durchblick.. Ganz sicher ist es nicht so komplex, dass es alleine den Tierärzten vorbehalten sein sollte.

Ich empfehle hier immer gerne das Buch „ Hunde impfen – Der kritische Ratgeber“ von Mo Peichl, welches natürlich auch alle Katzenimpfungen beschreibt und darüber informiert.

Erfahrungsgemäß zeigen sich viele Tierbesitzer, nachdem sie sich ausführlicher mit dieser Thematik beschäftigt haben oder entsprechend aufgeklärt, informiert wurden, entsetzt darüber, was sie ihrem Tier über viele Jahre hinweg in allerbester Absicht und in vollstem Vertrauen zu ihrem Tierarzt eigentlich angetan, bzw. zugemutet haben.

Kunden meiner Praxis werden selbstverständlich im Rahmen der Anamnese und im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung umfassend und detailliert über dieses Thema informiert, so dass sie letztendlich in der Lage sind, selbständig zu entscheiden, ob sie ihr Tier generell impfen lassen wollen und wenn ja, nach welchem Impfschema.

©Tierheilpraktikerin Julia Holzmann, 2018





















von Julia Holzmann 08 Apr., 2019
Sollte oder muss man einen Hund mehrmals im Jahr entwurmen?
von Julia Holzmann 08 Apr., 2019
Die CNI wird klinisch definiert als langsam fortschreitende, irreversible Nierenschädigung mit
Verlust der Nierenfunktion, die unbehandelt zum Tode der Katze führt.
Auch wenn durchaus jüngere Katzen ebenfalls an CNI erkranken können, ist dies doch eine
Krankheit, die meist ältere Tiere betrifft. Katzen gelten zwar erst ab dem 10.-11. Lebensjahr als
Senioren, aber das Risiko steigt durchaus ab dem 7.-8. Lebensjahr.
Die Ursachen hierfür sind weitgehendst unbekannt, zur Diskussion stehen aber Dispositionen, zum
Beispiel genetische und/ oder auch Rassendispositionen. Aber auch falsche Ernährung , zum
Beispiel ausschließliche Trockenfutterfütterung oder dauerhaft minderwertige Dosennahrung.
Vor dem Hintergrund, dass Katzen als ehemalige Wüstentiere physiologisch in der Lage sind, ihren
Harn extrem zu konzentrieren, also ihren Wasserbedarf in erster Linie nicht über das Trinken,
sondern über die Nahrung abzudecken, wird klar, warum Trockenfutter, das dem Körper ja
weiterhin Flüssigkeit entzieht, insgesamt schädlich für die Nieren sein kann.
Leider ist es nicht möglich, die CNI in ihrem Frühstadium bereits zu erkennen.
( Nachtrag 2019: inzwischen gibt es den Früherkennungswert SDMA) Erst wenn über
70 % des Nierengewebes zerstört sind, werden bestimmte Werte im Blutbild auffällig. Ebenso
verhält es sich mit äußeren, sichtbaren Symptomen. Diese können sehr plötzlich auftreten, obwohl
die Krankheit schon länger im Verborgenen besteht.
Die Symptome und ihre Zuordnung beschränken sich bei weitem nicht nur auf die Nieren selbst.
Warum das so, kann der Proteinstoffwechsel erklären, der dem Ganzen zugrunde liegt.
Die Katze, als reiner Carnivor, nimmt über die Nahrung Proteine auf. Diese werden zu
Aminosäuren abgebaut. Im weiteren Verlauf der Verstoffwechselung entstehen hier jeweils eine
Carboxyl- und eine Aminogruppe. Die Carboxylgruppe wird im weiteren Prozess der
Decarboxylierung zu Wasser, das dem Körper wieder zugeführt und Kohlendioxid, das über die
Atemwege ausgeschieden wird, abgebaut.
Die Aminogruppe erfährt den Prozess der Desaminierung und jetzt kommt der springende Punkt des
Ganzen: hierbei entsteht - Ammoniak.
Ammoniak ist ein starkes Zellgift und muss daher schnell möglichst den Körper verlassen. Dies
würde über die Nieren geschehen, wenn der Weg dorthin aber nicht zu lang wäre und das
Ammoniak bis dahin immensen Schaden anrichten könnte.
Schnellster und effektivste Weg ist daher erst mal der zur Leber, in der Ammoniak nun mittels
Glucuronsäure in den ungiftigen Harnstoff umgewandelt wird. Der wird nun über die Nieren
ausgeschieden.
Ist die Niere nun insuffizient und ihre Ausscheidungskapazität daher eingeschränkt, steigt der
Harnstoffwert im Blut an. Um den zu kompensieren, greift nun irgendwann die Lunge als
Ausscheidungsorgan helfend ein.
Harnstoff wird dann über die Atemwege abtransportiert. Hierbei passiert er die dicht mit Bakterien
besiedelte Mundschleimhaut, welche ihrerseits nun zwecks eigenem Nährstoffbedarf den Harnstoff
wieder zersetzen. Folge: das gebundene Ammoniak wird wieder frei und kann somit seine
zelltoxische Wirkung entfalten. Es können Geschwüre in der Mundschleimhaut der Katze entstehen
und es bildet sich Mundgeruch, der typisch nach Ammoniak riecht.
Der Weg ist aber noch nicht zu Ende. Harnstoff wird nun mit dem Speichel abgeschluckt und auch
hier kann Ammoniak wiederum zu starken Schädigungen an der Magenschleimhaut führen.
2
Welche Symptome zeigt nun die Katze, die auf eine CNI hinweisen können und umgehend
Handlungsbedarf fordern?
– erhöhte Wasseraufnahme
– auffälliges , abnormales Trinkverhalten, zum Beispiel Trinken aus Blumenkübel, Pfützen
usw.
– Dehydratation ( Austrocknung)
– Gewichtsverlust
– Appetitmangel
– Maulgeruch ( Atem riecht nach Azeton)
– Veränderungen an der Mundschleimhaut, an den Zähnen
– Fellveränderungen
– Verhaltensänderungen, zum Beispiel Apathie, Lethargie
– erhöhter Blutdruck
– bereits durch Palpation ( Abtasten) der Nieren feststellbare Symptome, wie Schmerz,
Veränderung der Größe, Lokalisation
– Erbrechen
– Durchfall
– Anämie (blasse Schleimhäute)
– Anfälle
– Juckreiz, Ödeme
– Herzarrhythmien
– metabolische Azidose (Übersäuerung)
In der klinischen Diagnostik wird in der Regel zuallererst ein Blutbild erstellt. Hier stehen vor allem
die Bestimmung der Harnstoff - und Kreatinin-werte im Vordergrund. Wobei diese, wie bereits
erwähnt, erst bei über 70 % iger Nierenschädigung auffällig werden. Weiter relevant sind aber auch
folgende Werte:
– Phosphat
– Kalium
– Kalzium
– Cholesterin
– Albumin
– Leukozyten
– GFR ( glomeruläre Filtrationsrate= die Zeiteinheit, die benötigt wird, um eine bestimmte
Substanz aus einem definiertem Blutplasmavolumen heraus zu filtrieren. Eine etwas
aufwändige Nachweismethode, die sich über 24 h hinzieht)
– Röntgen, Ultraschall
– und vor allem das rote Blutbild, denn:
Eine CNI geht oftmals mit einer Anämie (Blutarmut) einher. Grund: hauptsächlich in den Nieren
wird ein Hormon produziert, namens Erythropoetin (EPO), das an der Bildung roter Blutkörperchen
beteiligt ist. Bei Nierenschädigung kommt es hier zwangsläufig zu einem Abfall der EPOProduktion
und damit zu einer mangelnden Neubildung von roten Blutkörperchen. Dieses Hormon
kann heutzutage auch synthetisch hergestellt werden. Im Humanbereich gilt es als Dopingmittel.
Der Katze kann es, als Injektion gesetzt ( nur über den Tierarzt erhältlich) , helfen, der Anämie
entgegenzuwirken.
3
Weiter in der klinischen Diagnostik erfolgt auch eine Harnanalyse:
– Farbe, Geruch, Ermittlung des spezifischen Gewichts ( Konzentration)
– pH-Wert
– Glucosebestimmung ( Glucose kann vor allem bei Katzen auch bei Stress ansteigen!)
– Bilirubin ( Katzen haben eine hohe Schwelle, was die Ausscheidung von Bilirubin im Urin
betrifft, daher ist eine sogenannte Bilirubinurie, als das Vorkommen von Bilirubin im Urin
immer als pathologisch einzustufen und andere Ursachen, wie Lebererkrankungen, Diabetes
mellitus oder auch Infektionskrankheiten wie FIP oder FeLV müssen hier dann abgeklärt
werden)
– Harnsediment
– Vorkommen von Proteinen
Aus diesen doch vielfältigen Symptomen der CNI ergibt sich nun auch der Behandlungsplan, der
nebst schulmedizinischer Vorgehensweise auch mit alternativen Therapieansätzen unterstützt
werden kann:
– Regulation des Hydratationsstatus durch regelmäßige Infusionen. Je nach Zustand der Katze
kann die Infusion vom Besitzer selbst nach entsprechender Anleitung zuhause subkutan
( unter die Haut) durchgeführt werden. Dies würde dem Tier den Stress von Fahrten zum
Tierarzt und stationärem Klinikaufenthalt ersparen
– bei Dehydratation käme Ringer - Lösung als Infusionslösung in Betracht. Bei Vorliegen
einer metabolischen Azidose Ringer - Lactat- Lösung, um den Blut- Ph-Wert abzupuffern.
– Ernährungsumstellung: auf gar keinen Fall mehr Trockenfutter, das die Nieren weiter
schädigt. Angeraten wird immer eine proteinarme Ernährung. Der Körper aber braucht
Protein, ein Mangel würde unter anderem zu Muskelabbau führen. Für die Katze, die eh
schon unter Gewichtsverlust leidet, sicher nicht förderlich. Wichtig wäre hier „biologisch
hochwertiges Protein“, das nahezu vollständig verstoffwechselt wird und somit insgesamt
weniger Abfallprodukte anfallen. Ebenfalls wichtig ist eine phosphorreduzierte Ernährung.
– Behandlung einer vorliegenden Anämie (EPO), vor allem auch dann, wenn der
Hämatokritwert ( prozentuale Anzahl der Zellen im Blut) unter 20 fällt.
– Blutdrucksenker ( langfristig erhöhter Blutdruck führt auch zu Retinopathien , also zu
Erkrankungen der Netzhaut mit Gefahr der Erblindung)
– Magenschutz
– Appetitanreger
– Verhinderung von Erbrechen
– Zufuhr von Eisen
Diese meine Ausführungen sollen im Wesentlichen nur eine kurze Einführung in die Thematik
darstellen. Wie bereits erwähnt, unbehandelt oder auch nicht umfassend behandelt, führt sie
letztendlich zum Tod.
Aber auch eine CNI- Katze, die hier therapeutisch gut eingestellt wird, kann die Chance haben,
noch ein langes und relativ normales Leben zu führen .
Weitere und sehr ausführliche Informationen kann man hier finden:
http://www.felinecrf.info/was_ist_cni.htm
© Julia Holzmann, 2014
von Julia Holzmann 08 Apr., 2019

Aufgrund der zunehmenden Resistenzen gegenüber Antibiotika (AB) und somit auch verstärkter Zunahme von deren Wirkungslosigkeit wurde am 01.03.2018 eine Neuverfassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung TÄHAV veröffentlicht.

In dieser wird der Umgang und die Anwendung von Antibiotika bei Haus- und Nutztieren neu geregelt.

In erster Linie betreffen diese Änderungen natürlich Tierarztpraxen, die sich nun teilweise stark umorientieren und umstrukturieren müssen.

Was ist für uns Tierbesitzer nun von Bedeutung und wichtig zu wissen?

Nun, da wäre als erstes einmal, dass der bisher allzu leichtfertige Umgang mit Antibiotika bei unseren Tieren wohl ein Ende haben dürfte. Wie oft wurde unseren Tieren „einfach mal so“, auf bloßen Verdacht hin ein AB verordnet, meist auch noch ein Breitband-AB, um nur ja alle potentiellen Erreger zu erfassen. Blieb die erhoffte Wirkung aus, wechselte man halt zu einem anderen AB.

Selbst bei Virusinfektionen, Antibiotika wirken bekanntlich nicht gegen Viren, wurde oft AB eingesetzt, um MÖGLICHE bakterielle Sekundärinfektionen zu verhindern.

In der Mehrheit der Fälle wurde also AB stets verordnet ohne vorherigen Erregernachweis und ohne Resistenzbestimmung.Dies ist nun anders. Die Neuregelung der TÄHAV beinhaltet unter anderem die Pflicht, bei Hunden und Katzen vor Gabe von AB aus der Wirkstoffgruppe der Fluorchilonone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation ein Antibiogramm zu erstellen.

Der Handelsname dieser AB lautet: Baytril, Convenia und Marbocyl. Gerade Convenia war bisher gerne und oft im Einsatz als Depot – AB.

Zum besseren Verständnis eine Schilderung, wie ein Antibiogramm im Labor erstellt wird:

ein Nährboden wird mit den Bakterien aus der entnommenen Probe, z.B. Speichel, Sekrete, Eiter, beimpft. Kreisförmig werden dann Plättchen auf den Nährboden aufgebracht, die jeweils mit einem bestimmten AB durchtränkt sind. Dieses diffundiert (strömt aus ) nun in den Nährboden, der im Anschluss in den Brutschrank gestellt wird. Unter dieser Bebrütung erfolgt nun das Bakterienwachstum. Die Bakterien, die gegen ein bestimmtes AB resistent sind, werden auf das in den Nährboden geströmte AB nicht reagieren und dicht an das Plättchen heranwachsen. Bakterien, die empfindlich, also sensibel reagieren, wachsen nur bis an die Grenze des ausgeströmten AB und somit nicht ganz an das Plättchen heran. Die Interpretation des Nährbodens lässt dann eine Bestimmung des passenden AB`s zu und auch die Ermittlung der nötigen Dosis.

Eine weitere Neuregelung der TÄHAV lautet: Umwidmungsverbot

Da es auf dem Markt nicht allzu viele reine Tierarzneimittel gibt, wurde bisher oftmals umgewidmet, d.h. ein Medikament , das eigentlich keine Zulassung hat für jeweilige Tierart, bei dem es zum Einsatz kommen soll, wurde in Ermangelung von Alternativen trotzdem verordnet.

Hier gilt nun besagtes Umwidmungsverbot. Soll ein AB angewendet werden, das für Hunde und Katzen keine Zulassung hat, muss zuvor auch hier ein Antibiogramm erstellt werden.

Dies betrifft zum Beispiel auch die oft verwendeten Ohrentropfen „Aurizon“, welches Marbofloxacin enthält und somit zur Gruppe der Fluorchilonone zählt. Auch etliche Augentropfen mit Inhaltsstoffen aus den erwähnten Wirkstoffklassen dürfen nun nicht mehr ohne vorheriges Antibiogramm verabreicht werden.

Die 3. wichtige Neuregelung lautet : Dokumentationspflicht . Das diese aber uns Tierbesitzer nicht betrifft, sondern die Praxen, führe ich das nicht weiter aus.

Kleintiere, wie Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel sind von der Neuregelung der TÄHAV nicht betroffen.

Eine Ausnahme der Antibiogrammpflicht : sollte eine Probenentnahme für das Tier mit gesundheitlichen Risiken, z.B. nicht zumutbarer Narkose, verbunden sein, entfällt sie.

Fazit:

die Reaktionen auf diese Neuregelungen fallen unterschiedlich aus. TÄ beklagen bisher den Mehraufwand für ihre Praxis, z.B. Probenentnahme, Dokumentationspflicht und dass sie ihren Kunden nun Mehrkosten auferlegen müssen, wobei es sich bei diesem Mehrkosten um Fremd,-bzw. Laborkosten handelt, an denen eine Praxis normalerweise nichts oder wenig verdient. Auch gelten nun Verstöße gegen die Neuregelungen als Ordnungswidrigkeit und beinhalten daher eine gewisse rechtliche Brisanz.

Bei aller berechtigter Kritik daran, dass die Neuregelung nur Haus- und Nutztiere betrifft, Kleintiere ausspart und vor allem in der Humanmedizin, in welcher Resistenzen ja besorgniserregend zugenommen haben ( siehe MRSA, Krankenhauskeim) keine Anwendung findet – halte ich persönlich sie als THP und auch als Tierbesitzerin für sinnvoll, absolut angezeigt und vor allem längst überfällig.

Sollte bei meinem Tier eine Antibiotikumgabe angezeigt sein, bin ich gerne und mehr als bereit, diese zusätzlichen Laborkosten zu bezahlen, um sichergehen zu können, dass mein Tier auch das richtige, passende erhält und nicht nur eines auf bloßen Verdacht hin.


© Tierheilpraktikerin Julia Holzmann, 2018


von Tierheilpraktikerin Julia Holzmann 08 Apr., 2019

Vor, zu und auch noch nach Sylvester liest man oftmals , dass der eine oder andere seinem extrem ängstlichen oder panischen Hund zur Beruhigung eine kleine Menge Eierlikör gibt. Im Netz liest man zuhauf diesen Ratschlag und auch von der Unbedenklichkeit aufgrund der ja so geringen Menge. Diese womögliche oder aber auch fragliche Unbedenklichkeit wird leider von so manchen Tierärzten, die öffentlich dazu raten, dem Hund an Sylvester einen kleinen Löffel Eierlikör zu verabreichen, forciert. Nun, wenn ein TA seinem Hund so etwas gibt, ist das seine Privatsache, aber in seiner Funktion als TA betrachte ich derartige öffentliche Aussagen mit allergrößter Skepsis, da ich hier die Gefahr einer Verharmlosung sehe („Wenn ein TA das schon seinem Hund gibt, wird es ja ok sein“) , aber auch die Gefahr, dass aufgrund der suggerierten Unbedenklichkeit so mancher Hundehalter auf die Idee kommen könnte, seinen Hund auch in anderen angespannten Situationen mit einem „Stamperl“ beruhigen zu wollen.

ICH lehne Alkohol für einen Hund strikt ab. Auch in geringen und angeblich unbedenklichen Dosen.

An der einen oder anderen Stelle sind hier nun zum Teil hitzige und auch sehr emotional geführte Diskussionen entstanden, vor allem auch nach einer Äußerung von mir, die meine persönliche Meinung nun mal ist und die lautete, wie folgt: ich betrachte die Verabreichung von Alkohol an den Hund als Körperverletzung.

Ich möchte daher an dieser Stelle den Versuch starten einer rein sachlichen Begründung, warum Alkohol für den Hund abzulehnen ist. Ich habe mich ein bisschen mit der Chemie, mit den chemischen Abläufen beschäftigt, aber da meine Zeit des intensiven Kontakts mit dem Fach Chemie schon lange zurück liegt, erheben nachfolgende Ausführungen natürlich keinen Anspruch auf absolute Korrektheit. Korrekturen oder Ergänzungen sind daher natürlich willkommen. Aber ich denke, die gedankliche Richtung könnte so stimmen.

Es wird nun also etwas sehr fachlich :)

Ein alkoholisches Getränk, das für den menschlichen Konsum angedacht ist, besteht ja aus Ethanol (C2H5OH), Wasser und Aromastoffen. Ethanol entsteht nebst Kohlendioxid (CO2) aus der Fermentation von Zucker und Stärke über eine enzymatisch katalysierte Reaktion.

Eierlikör enthält also Ethanol. Wie wird dieser abgebaut?

Im ersten Schritt über ein Enzym namens Alkoholdehydrogenase (ADH), welches sich im flüssigen Anteil der Leberzelle, dem Zytoplasma, befindet. Es entsteht hier nun ein Zwischenprodukt, das Acetaldehyd. Und um das geht es offensichtlich. Acetaldehyd ist ein Zellgift, so wie Ammoniak auch, das beim Proteinstoffwechsel entsteht und gilt als krebserregend. Daher wird Acetaldehyd möglichst schnell weiter abgebaut zu unschädlichem Acetat (Essigsäure) und dieses dann zu CO2 und Wasser. CO2 wird mit der Atemluft ausgeschieden und Wasser dem Körper zurück geführt.

Normalerweise richtet sich der Metabolismus der Leber nach der Konzentration einer Substanz, heißt, je höher die Konzentration, desto schneller der Abbau. Bei Ethanol aber erfolgt der Abbau linear zur Zeit, bedeutet eine gleichbleibende Menge wird pro Zeiteinheit abgebaut.

Problematisch wird es, wenn Acetaldehyd nicht schnell genug weiter umgesetzt wird, sondern sich ansammelt. In so einem Fall würden die Kupffer-Zellen in der Leber aktiviert und diese zu einer verstärkten Kollagenbildung angeregt mit der Gefahr einer Leberzirrhose (wohl eher beim Menschen, aber Leberschäden beim Hund hier doch sicher nicht auszuschließen?)

Wenn ich nun weiß, dass beim Hund die Enzymaktivität der ADH und ALDH von Natur aus herab gesetzt ist, ergibt sich für mich gedanklich die Schlussfolgerung ,dass es hier zu einer Verzögerung der Umwandlung von Acetaldehyd und somit einer Ansammlung kommen kann mit eben potentieller Leberschädigung.

Eierlikör ist nun ein Gemisch aus Alkohol, Eiern und Zucker. Nun lese ich zum Beispiel weiter, dass Likörweine mit den größten Gehalt an Acetaldehyd haben! Was, wenn jemand nun annimmt, weil Eierlikör in geringer Menge nicht schadet, könne es ein Likörweinchen auch nicht und gibt das seinem Hund, weil man es grade im Haus hat? Was ist überhaupt ein Likörwein? Es ist ein Wein, dessen Gärungsprozess durch Anreicherung von Alkohol unterbrochen wird und wer das schon mal getrunken hat, weiß, wie pappsüß das schmeckt - genauso wie Eierlikör. Und es ist eben diese Süße, die einen Hund überhaupt animiert, das zu nehmen. Es ist genau diese Süße, die den eigentlichen Alkoholgeschmack und -geruch überdeckt, die toxische Wirkung des Alkohols aber um ein Vielfaches potenziert.

Fazit dieser Ausführungen:

ich denke, ein Hund ist deshalb so gefährdet durch auch geringe Mengen Alkohol, weil durch die herabgesetzte Enzymaktivität von ADH und ALDH es zu einer Ansammlung des schädlichen Acetaldehyds kommen kann.

Ich bleibe daher bei meiner Haltung, dass Alkohol für einen Hund tabu sein sollte. Selbiges gilt natürlich auch für Katzen.

Julia Holzmann, 2017



von Julia Holzmann 08 Apr., 2019
Tierheilpraktiker- ein nicht staatlich geregelter und nicht anerkannter Beruf. Was darf ein THP und was nicht?
von Julia Holzmann 08 Apr., 2019
Ablauf einer umfassenden Pankreasdiagnostik zur differentialdiagnostischen Abklärung "Pankreatitis" und "EPI" ( exokrine Pankreasinsuffizienz)
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